Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Arbeitsplatzbezogene Prävention

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Arbeitsplatzbezogene Prävention

Arbeitsplatzbezogene Prävention -
Leitlinie 1. Nationaler gesetzlicher Rahmen

Der Träger der sozialen Sicherheit führt eine sorgfältige Analyse des nationalen gesetzlichen Rahmens einschließlich der Verordnungen zu Sicherheit und Gesundheit durch, um seine Rolle bei der Prävention zu identifizieren und im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung Präventions- maßnahmen zu entwickeln. Liegt kein rechtliches Mandat für die Durchführung von Präventionsleistungen vor, initiiert der Träger einen Prozess, um einen adäquaten rechtlichen Präventionsrahmen zu bieten. Dasselbe gilt für die Anerkennung von Berufskrankheiten.