Arbeitsplatzbezogene Prävention - Leitlinie 1. Nationaler gesetzlicher Rahmen
Der Träger der sozialen Sicherheit führt eine sorgfältige Analyse des nationalen gesetzlichen Rahmens einschließlich der Verordnungen zu Sicherheit und Gesundheit durch, um seine Rolle bei der Prävention zu identifizieren und im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung Präventions- maßnahmen zu entwickeln. Liegt kein rechtliches Mandat für die Durchführung von Präventionsleistungen vor, initiiert der Träger einen Prozess, um einen adäquaten rechtlichen Präventionsrahmen zu bieten. Dasselbe gilt für die Anerkennung von Berufskrankheiten.
Dieser Inhalt ist IVSS-Mitgliedern vorbehalten.
Bitte loggen Sie sich ein, um darauf zugreifen zu können.
Anmeldung