Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Arbeitsplatzbezogene Prävention

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Arbeitsplatzbezogene Prävention

Arbeitsplatzbezogene Prävention -
A.1. Präventionsrahmen

Alle Träger der sozialen Sicherheit, die Präventionsleistungen gemäß den Empfehlungen einführen oder verbessern möchten, sollten zunächst eine gründliche Analyse des auf nationaler Ebene bestehenden gesetzlichen und institutionellen Rahmens für Präventionsmaßnahmen vornehmen.

Besondere Aufmerksamkeit ist dabei dem bestehenden rechtlichen Auftrag des Trägers der sozialen Sicherheit im Hinblick auf Präventionsmaßnahmen zu schenken. Wenn der bestehende gesetzliche Auftrag keine Präventionsmaßnahmen umfasst oder nicht ausreicht, um alle erforderlichen Präventionsmaßnahmen durchzuführen, sollte der Träger der sozialen Sicherheit der Regierung oder dem zuständigen Ministerium einen diesbezüglichen Vorschlag unterbreiten.

Träger der sozialen Sicherheit mit einem Auftrag für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufs-krankheiten sollten innerhalb ihres Verantwortungsbereichs ein Präventionsprogramm einschließlich Infrastrukturen, Kapazitäten und vorrangigen Maßnahmen entwickeln und umsetzen.

Die Sozialpartner und zuständigen Arbeitsschutzbehörden sollten hinzugezogen werden. Ebenso sollten die Behörden die Träger der sozialen Sicherheit zu Rate ziehen, wenn sie neue Gesetze zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ausarbeiten, da die Träger der sozialen Sicherheit über besondere Daten und Erkenntnisse in Fragen von Arbeitsunfällen verfügen und die Behörden bei der Beurteilung der Machbarkeit der geplanten rechtlichen Bestimmungen unterstützen können.