Arbeitsplatzbezogene Prävention - Leitlinie 28. Beurteilung von Arbeitsunfällen und Berufs-krankheiten
Der Träger beurteilt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten systematisch, gründlich und so bald wie möglich nach ihrem Auftreten und dokumentiert die Ergebnisse.
Diese Beurteilung soll Unternehmen helfen, problematische Bedingungen, Verhaltensweisen oder Praktiken am Arbeitsplatz zu identifizieren, um daraus zu lernen und ähnliche Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten an anderen Arbeitsplätzen zu vermeiden. Die Ergebnisse der Beurteilung werden dokumentiert, um statistische Daten zu erfassen, die gegebenenfalls die Grundlage für eine angemessene Entschädigung bilden.
Dieser Inhalt ist IVSS-Mitgliedern vorbehalten.
Bitte loggen Sie sich ein, um darauf zugreifen zu können.
Anmeldung