Im Mittelpunkt dieser Leitlinien steht die Verhütung von und der Umgang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und anderen berufsbedingten gesundheitlichen Risiken. Sie sind Teil eines allgemeinen Präventionskonzepts, das proaktive und präventive Ansätze bei der sozialen Sicherheit beinhaltet. Gegenstand dieses Konzepts ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Gesundheitsförderung und die Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Die unterschiedlichen Präventionsansätze und -leistungen rund um den Globus illustrieren die Unterschiede in der sozioökonomischen Entwicklung, der Politik und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Prävention wird normalerweise von Regierungen durch Gesetze zu Arbeits- und Gesundheitsschutz vorangetrieben. Diese werden in Absprache mit den Sozialpartnern ausgearbeitet und durch zuständige staatliche Stellen (z. B. durch die Arbeitsinspektion) umgesetzt. In vielen Ländern ergänzen die Träger der sozialen Sicherheit diese Leistungen und tragen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei.
Träger der sozialen Sicherheit sind für Entschädigungsleistungen infolge von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und in zahlreichen Fällen auch für die Rehabilitation verletzter Arbeitnehmer zuständig. Daher haben sie ein strategisches Interesse daran, zu einem sicheren und gesunden Arbeitsplatz beizutragen – oder sollten es zumindest haben. Doch in vielen Ländern konzentrieren sie sich nach wie vor vorrangig auf Entschädigungsleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und weniger auf Prävention.
In vielen Ländern sind die Träger der sozialen Sicherheit wertvolle Partner für die Arbeitsschutzbehörden, denn sie verfügen über genaue Daten zu den versicherten Arbeitnehmern. Diese Daten spielen bei der Erstellung nationaler Präventionsprogramme eine entscheidende Rolle, insbesondere bei der Identifizierung von Risikobereichen und bei der Festlegung von Prioritäten sowie bei der Bewertung der Wirkung dieser Programme.
Träger der sozialen Sicherheit ergänzen nicht nur staatliche Leistungen im Bereich Arbeits- und Gesundheits-schutz, sondern können staatliche Stellen auch in den von ihnen versicherten Branchen unterstützen.
Diese Leitlinien sehen Maßnahmen vor und helfen Trägern der sozialen Sicherheit so bei der Umsetzung von Präventionstätigkeiten, die das Ziel haben, die Zahl von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und der damit verbundenen Entschädigungsansprüche zu reduzieren. Durch die Einbeziehung aller relevanten Akteure, darunter Sozialpartner, staatliche Stellen und Präventionsexperten, können die Träger der sozialen Sicherheit aktiv eine Kultur des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes fördern, indem sie sowohl auf Unternehmens- als auch auf staatlicher Ebene verbesserte Präventionsleistungen unterstützen.