Arbeitsplatzbezogene Prävention - Leitlinie 31. Risikobeobachtung zur Früherkennung von Risiken
Der Träger identifiziert mithilfe einer „Risikobeobachtungsstelle“ neue und aufkommende Berufsrisiken, um politische, administrative und technische Unterstützung anfordern zu können und ein hohes Niveau an Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
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