Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Arbeitsplatzbezogene Prävention

Exzellenz in der Verwaltung

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Arbeitsplatzbezogene Prävention -
Rahmen für den Umgang mit konkreten Fällen von Berufskrankheiten

Eine Versicherung, die Berufskrankheiten abdeckt, ist eine wichtige Säule der sozialen Sicherheit. In besonderem Maße gilt dies für Erkrankungen mit langen Latenzzeiten wie Krebs, die viele Jahre nach der Exposition im Rahmen der Berufstätigkeit auftreten können.

Ein angemessener Versicherungsschutz für Arbeitnehmer sollte daher unabhängig von der Existenz oder der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers sein. Für Arbeitnehmer ist es wichtig, dass die Behandlung ihrer berufsbedingten gesundheitlichen Probleme nicht von einem Rechtsstreit oder der Zahlungsfähigkeit ihres Arbeitsgebers abhängt.

Unabhängig von der Organisation des Versicherungsschutzes sind eindeutige, transparente Kriterien für die Definition von Berufskrankheiten und deren Differenzierung von Erkrankungen aus anderen Ursachen erforderlich. Dies betrifft sowohl die „Definition“ des allgemeinen Konzepts (sowie der einzelnen Erkrankungen, außer wenn eine vorgefertigte Liste von Berufskrankheiten verwendet werden soll), als auch die Definition der Kriterien, die zur Bewertung jedes Einzelfalls hinzuzuziehen sind, zum Beispiel zur Erfüllung eines erforderlichen Grades an Kausalität / Wahrscheinlichkeit.

Auf internationaler Ebene hat die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) im Jahr 1925 die erste IAO-Liste der Berufskrankheiten veröffentlicht. Änderungen der Branchenstrukturen, die Entwicklung neuer Chemikalien und fortschrittliche nationale Entschädigungssysteme für Arbeitnehmer führten seitdem zu Überarbeitungen der IAO-Liste. Die aktuelle Liste der Berufskrankheiten im Anhang der Empfehlung Nr. 194 aus dem Jahr 2002 ist in zwei Hauptaspekte (Ursachen und Krankheiten) sowie Unterkategorien gegliedert. Die aktuelle Liste der Berufskrankheiten der Europäischen Kommission ist Bestandteil der Empfehlung der Kommission 2003/670/EC (siehe auch den Bericht zur aktuellen Situation der Berufskrankheitensysteme in den EU-Mitgliedstaaten und den EFTA/EWR-Ländern, Report on the current situation in relation to occupational diseases’ systems in EU Member States and EFTA/EEA countries, in particular relative to Commission Recommendation 2003/670/EC concerning the European Schedule of Occupational Diseases and gathering of data on relevant related aspects). Die Zusammenhänge zwischen der Exposition gegenüber Risikofaktoren und Krankheiten wirken sich auch auf die Ausarbeitung von Präventionsstrategien aus.

Die internationale Liste der Berufskrankheiten wird häufig an nationale Anforderungen und Gegeben- heiten angepasst. Nationale Listen werden jedoch nicht unbedingt regelmäßig aktualisiert und enthalten daher neue Berufskrankheiten eventuell noch nicht, zum Beispiel solche, die im Zusammenhang mit ergonomischen oder psychosozialen Problemen stehen oder auch bestimmte chronische Erkrankungen. Um diese Lücken zu beheben und den Zusammenhang solcher Erkrankungen mit der beruflichen Tätigkeit zu erkennen, arbeiten staatliche Behörden häufig mit sogenannten „offenen Systemen“ zur Beurteilung des Zusammenhangs neu erkannter Pathologien, die sich noch nicht auf der Liste befinden, mit der berufsbedingten Exposition gegenüber Risikofaktoren für die Erkrankung.