Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Arbeitsplatzbezogene Prävention

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Arbeitsplatzbezogene Prävention

Arbeitsplatzbezogene Prävention -
B.8. Kooperation und Präventionsnetzwerke

Kooperation und Netzwerke ermöglichen den Austausch von Erkenntnissen und guten Praxisbeispielen und erweitern den Einfluss und die Reichweite. Außerdem sorgen sie für eine effektive Nutzung der Personal- und Finanzressourcen und helfen bei der Identifizierung eines gemeinsamen Ansatzes aller Interessenvertreter.

Nationale Partnerschaften helfen, Maßnahmen zu kombinieren und Zielgruppen effektiver zu erreichen. Aber auch internationale Zusammenarbeit ist äußerst nützlich, da überall auf der Welt ähnliche oder identische Herausforderungen bei Arbeits- und Gesundheitsschutz zu bewältigen sind. Aus Studien und Beispielen für gute Praktiken von Trägern der sozialen Sicherheit aus anderen Ländern lässt sich immenses Verbesserungspotenzial für die Präventionsarbeit auf nationaler Ebene ableiten.

Träger der sozialen Sicherheit sollten daher Kontakte herstellen und mit anderen Interessenvertretern aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz und aus verwandten Bereichen wie Normung zusammenarbeiten.

Träger der sozialen Sicherheit, die im Bereich der Prävention aktiv sind, legen immer größeren Wert auf die Arbeitnehmergesundheit. Dieser Ansatz berücksichtigt, dass sich arbeitsbezogene ebenso wie nicht arbeitsbezogene Faktoren auf die Gesundheit und Produktivität von Arbeitnehmern auswirken und dass der Arbeitsplatz ausgezeichnete Chancen für die Förderung der Gesundheit und die Vermeidung von Krankheiten bietet. Die Förderung solcher Aktivitäten ist jedoch nur durch die Zusammenarbeit in starken Netzwerken möglich. So spielen zum Beispiel arbeitsmedizinische Dienste eine wichtige Rolle bei der Gesundheitsförderung. Regelmäßige medizinische Untersuchungen können die Verbreitung von chronischen Erkrankungen senken und tragen außerdem durch frühzeitige Behandlungen zur Vermeidung vorübergehender oder langfristiger Arbeitsausfälle bei. Ein weiteres Beispiel ist die Zusammenarbeit zwischen Unfallversicherungen, Krankenversicherungen, primärer Gesundheitsversorgung und Arbeitsministerien für einen umfassenden Ansatz für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

Träger der sozialen Sicherheit sollten daher Kontakte knüpfen und mit anderen relevanten Akteuren im Bereich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und verwandter Themenbereiche wie Normung, Arbeitsinspektion oder primäre Gesundheitsversorgung zusammen arbeiten.