Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Arbeitsplatzbezogene Prävention

Exzellenz in der Verwaltung

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Arbeitsplatzbezogene Prävention -
B.3. Prävention, Früherkennung von Berufskrankheiten und Frühintervention

Die Prävention von Berufskrankheiten stellt für die Systeme der sozialen Sicherheit eine erhebliche Herausforderung dar. Studien zu Unfallraten ermitteln die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines schweren Unfalls oder einer schweren Verletzung mit hoher Genauigkeit. Doch Berechnungen zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Berufskrankheiten müssen Faktoren berücksichtigen, die sich nur schwer messen oder vorhersehen lassen, zum Beispiel die Verbreitung, die Dauer der medizinischen Behandlung sowie Umweltfaktoren, die berufliche Risiken erhöhen. Die Auswirkung von Berufskrankheiten auf die Gesellschaft und damit auch auf die Rentabilität eines Trägers der sozialen Sicherheit, der diese Risiken versichert, lässt sich nur schwer prognostizieren.

Je eher eine Berufskrankheit entdeckt und bekämpft werden kann, desto größer ist die Chance auf Heilung und Wiedereingliederung in das Berufsleben. Die rechtzeitige Diagnose entsprechender physischer und psychischer Symptome ermöglicht nicht nur eine effektive medizinische Behandlung, sondern es können auch Anpassungen des Arbeitsplatzes vorgenommen werden, z. B. können Arbeitsprozesse geändert und Schutzeinrichtungen verbessert werden.

Neben der Verhinderung von Berufskrankheiten rückt auch die Prävention arbeitsbedingter Krankheiten wie Erkrankungen des Bewegungsapparats und psychische Gesundheitsprobleme mehr und mehr in den Mittelpunkt. Diese werden auf nationalen Listen möglicherweise nicht als Berufskrankheiten anerkannt, hängen aber oft direkt mit einer Exposition am Arbeitsplatz zusammen und können ein wesentlicher Grund für Fehlzeiten sein.

Die rechtzeitige Bewältigung dieser Probleme erfordert einen regulatorischen Rahmen, der die Grundlage für systematische Untersuchungen bildet, standardisierte Richtlinien für qualitätsgesicherte Diagnosen und eine medizinische Infrastruktur, in die Berufsärzte und medizinisches Personal eingebunden sind.

Die folgenden sechs Leitlinien sollen Trägern der sozialen Sicherheit helfen, die Arbeitgeber bei der Durchführung von präventiven medizinischen Untersuchungen zu unterstützen.