Arbeitsplatzbezogene Prävention - Leitlinie 5. Bereitstellung und Verwaltung finanzieller Mittel
Der Träger stellt eine nachhaltige finanzielle Grundlage für die Begründung eines erfolgreichen und effektiven Präventionsprogramms bereit. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung entscheiden über die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel.
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