Arbeitsplatzbezogene Prävention - Leitlinie 3. Einbeziehung von Sozialpartnern und zuständigen staatlichen Stellen
Bei der Ausarbeitung eines Präventionsrahmens stellt der Träger die vollständige Beteiligung der Sozialpartner und der zuständigen staatlichen Stellen von Anfang an sicher.
Hierbei ist positive Kommunikation für Akzeptanz und Unterstützung von grundlegender Bedeutung. Diese Interessenvertreter müssen von Anfang an und während des gesamten Prozesses über alles informiert sein und einbezogen werden.
Dieser Inhalt ist IVSS-Mitgliedern vorbehalten.
Bitte loggen Sie sich ein, um darauf zugreifen zu können.
Anmeldung