Arbeitsplatzbezogene Prävention - Leitlinie 40. Vision Zero
Der Träger verpflichtet sich, Vision Zero als strategisches Instrument zur Verringerung der Anzahl von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu nutzen, und leistet so einen Beitrag zu einer nationalen Präventionskultur.
Dieser Inhalt ist IVSS-Mitgliedern vorbehalten.
Bitte loggen Sie sich ein, um darauf zugreifen zu können.
Anmeldung