Arbeitsplatzbezogene Prävention - Leitlinie 6. Personal
Der Träger verfügt über eine adäquate Personalpolitik zur Unterstützung seines Präventions-
programms.
Eine gute Personalpolitik definiert die technischen, rechtlichen und sozialen Kompetenzen, die für ein erfolgreiches Präventionsprogramm erforderlich sind. Sie befasst sich mit der nötigen Qualifizierung des bestehenden Personals (durch Ausbildung), ermittelt Wissenslücken innerhalb des Trägers, die durch die Einstellung externer Experten geschlossen werden können, und weist der Präventionsabteilung ausreichend Personal zu.
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