Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Arbeitsplatzbezogene Prävention

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Arbeitsplatzbezogene Prävention

Arbeitsplatzbezogene Prävention -
Leitlinie 26. Medizinische Rehabilitation und berufliche Wiedereingliederung bei Berufskrankheiten

Der Träger legt klare Richtlinien für den Umgang mit Berufskrankheiten fest. Diese umfassen die Einrichtung eines Verfahrens zur Beurteilung des Invaliditätsgrades aufgrund der Berufskrankheit.

Im Allgemeinen gelten dieselben Prinzipien und Maßnahmen für Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle wie in den Leitlinien der IVSS zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit (z. B. Leitlinie 8, Verzahnung von medizinischer Behandlung und beruflicher Rehabilitation).