Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Arbeitsplatzbezogene Prävention

Exzellenz in der Verwaltung

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Arbeitsplatzbezogene Prävention -
B.4. Systematische Herangehensweise zur Identifizierung und Anerkennung von Fällen von Berufskrankheiten

Das folgende Schaubild zeigt beispielhaft eine systematische Herangehensweise an Berufskrankheiten, ausgehend vom individuellen Verdacht auf eine Berufskrankheit und ihrer Meldung bis hin zur endgültigen Entscheidung, ob die Erkrankung durch den Träger der sozialen Sicherheit anerkannt wird. Die Entscheidung über diese Anerkennung hängt von der Kausalität zwischen der Erkrankung und dem Arbeitsplatz ab. Diese Kausalität muss gegeben sein, damit die Krankheit als Berufskrankheit klassifiziert werden kann.

Der rechtliche Rahmen muss das Anerkennungsverfahren für gemeldete Fälle von Berufskrankheiten eindeutig definieren. Dieses Verfahren kann auf individuellen (medizinisch oder technisch begründeten) Beurteilungen basieren. Von der Präventionsabteilung bereitgestellte Daten zur Exposition am Arbeitsplatz und wissenschaftliche Studien zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind für das Anerkennungsverfahren ebenfalls nützlich. Als effizientes System für eindeutige, validierte Anerkennungskriterien eignet sich meist eine nationale Liste von Berufskrankheiten mit präzisen Kriterien für die Anerkennung, ergänzt durch ein komplementäres Anerkennungssystem für nicht gelistete Krankheiten. Eine weitere Möglichkeit ist die individuelle Fallbeurteilung durch Experten, und auch eine Kombination dieser beiden Systeme ist denkbar (nationale Liste/IAO/EU und Untersuchung des Einzelfalls).

Bei modernen Trägern der sozialen Sicherheit, die umfassende Dienste für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Wiedereingliederung und Entschädigung bieten, steht die Prävention an erster Stelle, gefolgt von Behandlung/Wiedereingliederung und Entschädigung. Dieser Ansatz lässt sich sowohl auf Arbeitsunfälle als auch auf Berufskrankheiten anwenden. Eine Beschreibung des Wiedereingliederungsverfahrens befindet sich in den Leitlinien der IVSS zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit.

System zur Erkennung und Anerkennung von Berufskrankheiten (BK)

Zusätzlich zu zeitnahem Zugang zur Behandlung akuter Erkrankungen und medizinischer Rehabilitation sollten auch berufsbezogene Informationen zu individuellen Präventionsmaßnahmen angeboten werden.

Bei nicht heilbaren Berufskrankheiten oder unvollständiger Wiedereingliederung des Patienten in das Berufsleben und eingeschränkter Erwerbsfähigkeit sollten die Leistungen der sozialen Sicherheit finanzielle Entschädigungszahlungen beinhalten.