Arbeitsplatzbezogene Prävention - Leitlinie 30. Messservice
Der Träger erbringt Messleistungen, um die Auswirkungen von chemischen oder biologischen Faktoren und Expositionen gegenüber Gefahrstoffen, Lärm oder Vibrationen am Arbeitsplatz zu überwachen und zu dokumentieren.
Die Ergebnisse einer validen Messung liefern eine solide Grundlage für die Begleitung von Präventionsmaßnahmen, für das Erkennen von Verbesserungsbedarf, für Forschungsprojekte zur Auswirkung von Expositionen am Arbeitsplatz sowie für die Festlegung von Grenzwerten. Die Ergebnisse der Messungen bilden auch eine Grundlage für eine angemessene Entschädigung im Fall einer Versicherungsforderung.
Dieser Inhalt ist IVSS-Mitgliedern vorbehalten.
Bitte loggen Sie sich ein, um darauf zugreifen zu können.
Anmeldung