Arbeitsplatzbezogene Prävention - Leitlinie 22. Früherkennung und frühzeitige Intervention
Der Träger unternimmt Maßnahmen, um Fälle von beruflich bedingten Gesundheitsproblemen zu erkennen und so früh wie möglich zu intervenieren. Der Träger arbeitet mit dem Gesundheitswesen, den Sozialpartnern und Inspektoren zusammen, um die Meldung von Berufskrankheiten zu erleichtern.
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