Die folgenden Leitlinien gliedern sich in zwei Teile:
Teil A, Grundbedingungen für Präventionsprogramme, befasst sich mit den strukturellen Fragen, die angesprochen werden müssen, wenn Träger der sozialen Sicherheit in der Lage sein sollen, die Entwicklung präventiver Ansätze mit und für Unternehmen zu unterstützen und zu erleichtern.
Teil B, Präventionsmaßnahmen und -leistungen, behandelt spezifische Präventionsmaßnahmen und -leistungen, die angeboten werden können.
In jedem Teil werden die einzelnen Leitlinien anhand bestimmter Aspekte eines Präventionsprogramms zusammengefasst. Sie werden folgendermaßen präsentiert:
Leitlinie. Die Leitlinie wird so einfach wie möglich formuliert.
Struktur. Dies ist die vorgeschlagene Struktur für den jeweiligen Aspekt eines Präventionsprogramms, welche die Anwendung der Leitlinie unterstützen und die Förderung des zugrunde liegenden Prinzips erleichtern kann. Eine solide Struktur ist eine wesentliche Voraussetzung für ein effektiv funktionierendes Präventionsprogramm. Sie sollte eine saubere Trennung der Verantwortlichkeiten von operativem Geschäft und Aufsicht sowie Eignung und Rechenschaftspflicht der damit betrauten Personen gewährleisten.
Mechanismus. Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten für die Umsetzung einer Leitlinie. Die vorgeschlagenen Mechanismen für ein Präventionsprogramm sollen die geeigneten Kontrollen, Prozesse, Kommunikationsformen und Anreize gewährleisten, die gute Entscheidungsfindung, ordnungsgemäße und zeitgerechte Ausführung, erfolgreiche Ergebnisse sowie regelmäßige Überprüfung und Beurteilung fördern.