Arbeitsplatzbezogene Prävention - Leitlinie 36. Qualifikation der Ausbilder
Der Träger stellt sicher, dass sowohl interne als auch externe Ausbilder angemessen qualifiziert sind und über professionelle Erfahrungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz und in der Industrie verfügen.
Der Erfolg von Ausbildungsmaßnahmen hängt nicht nur vom Inhalt und der Infrastruktur der Ausbildung, sondern auch – und vor allem – von der Kompetenz der Ausbilder ab.
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