Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien:
  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

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  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit -
Leitlinie 52. Qualifikationen

Die Aktuare und anderen Fachleute der sozialen Sicherheit, welche versicherungsmathematische Dienstleistungen für Systeme der sozialen Sicherheit erbringen, sollten über die passenden Qualifikationen und Erfahrungen verfügen, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nötig sind. Ein qualifizierter Aktuar sollte Mitglied einer nationalen (oder internationalen) fachlichen Aktuarvereinigung sein (oder er arbeitet darauf hin, die Anforderungen für einen Beitritt zu erfüllen), und er sollte die geltenden Berufsstandards, beruflichen Verhaltensregeln und Anforderungen ständiger beruflicher Fortbildung befolgen.

Die Qualität der für Systeme der sozialen Sicherheit durchgeführten versicherungsmathematischen Arbeit hängt zu einem großen Maß von den Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen der Fachleute ab, welche diese Arbeit durchführen. Diese Leitlinie sollte zusammen mit Leitlinie 54 und Teil F dieser Leitlinien gelesen werden.

Diese Leitlinie unterscheidet Aktuare mit einer anerkannten Mitgliedschaft in einer Aktuarvereinigung oder einer anerkannten Qualifikation, für welche eine formelle Prüfung ihrer Fähigkeiten und Erfahrungen durchgeführt wurde („Aktuar“, stehend für weibliche Aktuarinnen und männliche Aktuare), von anderen Fachleuten der sozialen Sicherheit, die versicherungsmathematische Arbeiten für eine Institution der sozialen Sicherheit übernehmen.