Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit - Leitlinie 27. Überlegungen zum Berichterstattungsprozess
Die Institution der sozialen Sicherheit befolgt einen klar definierten Prozess der Berichterstattung über die versicherungsmathematische Bewertung des Systems der sozialen Sicherheit.
Ein gesetzlich vorgegebener, gut eingeführter und klar definierter Berichterstattungsprozess ist ein zentrales Element der Good-Governance-Verfahren von Programmen der sozialen Sicherheit. Diese Leitlinie sollte zusammen mit Leitlinien 1 und 46 gelesen werden.
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