Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit - Leitlinie 26. Kommunikation zwischen Verwaltungsrats-mitgliedern, Geschäftsführung und Aktuar
Der Verwaltungsrat der Institution der sozialen Sicherheit (sofern vorhanden), die Geschäfts-führung der Institution der sozialen Sicherheit und der Aktuar kommunizieren klar und effektiv miteinander. Dieser Informationsaustausch verbessert das Management der Institution, hat jedoch keine negativen Auswirkungen auf die Unabhängigkeit des Aktuars.
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