Die Institution der sozialen Sicherheit holt versicherungsmathematische Inputs ein, die helfen, Katastrophenrisiken zu bestimmen und das Verständnis dieser Risiken zu vertiefen.
Diese Leitlinie deckt spezifische Fragen zum Management von Katastrophenrisiken ab. Ein Katastrophenrisiko ist definiert als künftiges Ereignis, das eine Institution oder ein System ernsthaft gefährden oder stark schwächen kann. Katastrophenrisiken bedrohen die Tragfähigkeit und Leistungsangemessenheit von Systemen der sozialen Sicherheit sowie die Administration und Erbringung der Leistungen und Dienstleistungen.
Das Management von Katastrophenrisiken ist ein neu entstehender Bereich, und diese Leitlinie befasst sich mit den Schritten, die Institutionen der sozialen Sicherheit einleiten sollten, um diese Risiken besser zu verstehen. Die Grundsätze, die dem Management dieser Risiken zu Grunde liegen, sind zwar dieselben wie bei anderen Risiken (siehe Leitlinie 31), aber die Bedeutung von Katastrophenrisiken kann einen besonderen Ansatz erforderlich machen.