Bei der Vorbereitung eines Berichts über eine versicherungsmathematische Bewertung eines Systems der sozialen Sicherheit hat der Aktuar die gesetzlichen Bestimmungen und die relevanten Berufsstandards und Anleitungen zu befolgen sowie das Zielpublikum zu berücksichtigen.
Der Bericht über eine versicherungsmathematische Bewertung eines Programms der sozialen Sicherheit kann als Endprodukt des versicherungsmathematischen Bewertungsprozesses betrachtet werden. Es handelt sich um ein Instrument, das den Akteuren die nötige Informationen liefert um eineverantwortungsvolle Entscheidung im Bezug auf das System der sozialen Sicherheit ermöglicht. Die Institution der sozialen Sicherheit und der Aktuar sollten deshalb keine Anstrengungen scheuen, einen umfassenden, transparenten und expliziten Bericht über die versicherungsmathematische Analyse abzuliefern. Diese Leitlinie sollte zusammen mit den Leitlinien 2, 12, 26, 27, 28 und 29 gelesen werden.