Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit - Leitlinie 13. Befolgung der Empfehlungen aus der operationellen Prüfung und aus der Prüfung durch unabhängige Experten
Die Institution der sozialen Sicherheit sorgt für eine fristgerechte Umsetzung der Empfehlungen aus der operationellen Prüfung und aus der Prüfung der unabhängigen Experten.
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