Die Institution der sozialen Sicherheit betrachtet die Grundsätze und Mindestanforderungen der sozialen Sicherheit, die in den IAO-Normen über soziale Sicherheit (Übereinkommen und Empfehlungen) enthalten sind, als Grundlage für die Ausarbeitung strategischer Empfehlungen.
Die finanzielle und fiskalische Tragfähigkeit von Systemen der sozialen Sicherheit ist für die beteiligten Akteure eine wichtiges Anliegen und eines der Hauptziele versicherungsmathematischer Analysen. Der in den IAO-Normen über soziale Sicherheit festgehaltene Grundsatz der finanziellen Tragfähigkeit wird ergänzt durch weitere wichtige Grundsätze, die nachfolgend beschrieben werden, und die für die Gestaltung und Umsetzung von Systemen und Programmen der sozialen Sicherheit von ebenso großer Bedeutung sind.
Es liegt in der Verantwortung des Staates – auch mittels nationaler Institutionen der sozialen Sicherheit – und der am dreigliedrigen Dialog beteiligten Sozialpartner – Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter und Regierungen –, sicherzustellen, dass die Systeme der sozialen Sicherheit ordnungsgemäß verwaltet werden, die in den gesetzlichen Bestimmungen garantierten Leistungen pflichtgemäß erbracht werden und dass schrittweise auf einen universellen Sozialschutz hingearbeitet wird. Dazu gehört auch, dass die dazu erforderlichen versicherungsmathematischen Studien in Auftrag gegeben werden. Die Grundsätze und Mindestanforderungen aus den IAO-Normen über soziale Sicherheit sollten im nationalen Gesetzesrahmen berücksichtigt und, sofern sie ratifiziert wurden, auch eingehalten werden. Die Arbeit von Aktuaren ist elementar, da sie die Auswirkungen neu gestalteter Systeme und vorgeschlagener Änderungen sowie auch von Reformen bestehender Systeme analysieren. Diese Leitlinie sollte zusammen mit Leitlinie 37 (Einhaltung regulatorischer Bestimmungen) und den übrigen Leitlinien in Abschnitt G. Politische und strategische Fragen gelesen werden.