Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien:
  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

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  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit -
Leitlinie 33. Risikominderung

Nachdem die Risiken identifiziert und gemessen wurden, trifft die Institution der sozialen Sicherheit angemessene Entscheidungen über die Minderung und Handhabung der Risiken.

Diese Leitlinie befasst sich mit der Risikohandhabung durch Institutionen der sozialen Sicherheit. Auch wenn einige operationelle Bereiche der Institution und/oder des Systems der sozialen Sicherheit höhere Risiken eingehen können, wenn diese belohnt werden, sollten solche Entscheidungen im Kontext der Minderung des gesamten Systemrisikos oder des Risikos für die Gesellschaft getroffen werden. Die Behandlung der verschiedenen Risiken, zu der auch eine mögliche Risikoreduktion und die Wahl zwischen Beibehaltung und Übertragung verbleibender Risiken gehören, sollte im Kontext des allgemeinen Ziels der Risikoeindämmung erfolgen.