Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit - Leitlinie 25. Berichterstattung über die Anlagen
Der Aktuar liefert Inputs zum Prozess der Berichterstattung über die Anlagen um sicherzustellen, dass die veröffentlichten Informationen korrekt sind und angemessen dargestellt werden. Der Aktuar liefert auch Inputs zum Prozess der Entscheidungsfindung in der Frage, welche Informationen zu veröffentlichen sind.
Mit der wachsenden Aufmerksamkeit für die Anlagepraktiken von Institutionen der sozialen Sicherheit ist eine klare und verständliche Berichterstattung von entscheidender Bedeutung. Diese Leitlinie sollte zusammen mit Teil D dieser Leitlinien und mit den Leitlinien der IVSS über Kommunikation von Verwaltungen der sozialen Sicherheit gelesen werden.
Dieser Inhalt ist IVSS-Mitgliedern vorbehalten.
Bitte loggen Sie sich ein, um darauf zugreifen zu können.
Anmeldung