Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit - Leitlinie 53. Personalausstattung und Infrastruktur
Werden für die Durchführung der versicherungsmathematischen Arbeit interne Ressourcen eingesetzt, dann sollte die Institution der sozialen Sicherheit eine verhältnismäßige Personal-ausstattung gewährleisten und die versicherungsmathematische Abteilung mit denjenigen Ressourcen versorgen, die zur effektiven Erledigung der Aufgaben nötig sind.
Diese Leitlinie sollte zusammen mit Leitlinien 52 und 54 gelesen werden.
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