Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien:
  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

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  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit -
Leitlinie 28. Pflichten der Institution der sozialen Sicherheit betreffend die versicherungsmathematische Berichterstattung und die Kommunikation von Veränderungen des Leistungsangebots

Die Institution der sozialen Sicherheit liefert den Akteuren regelmäßige, aktuelle und umfassende Informationen über die versicherungsmathematische Situation des Systems der sozialen Sicherheit. Die Institution der sozialen Sicherheit informiert die Akteure fristgerecht über alle Änderungen des Leistungsangebots des Systems und über deren Auswirkungen auf die Tragfähigkeit des Systems und auf die Leistungsangemessenheit.

Die regelmäßige und fristgerechte Kommunikation der Ergebnisse und Empfehlungen aus der versicherungsmathematischen Bewertung an die Akteure und an die Entscheidungsträger des Programms ist ein zentrales Element für die Erhaltung der Tragfähigkeit des Systems der sozialen Sicherheit und für die Sicherstellung, dass das System seine Ziele erreicht.