Die Institution der sozialen Sicherheit stellt sicher, dass regelmäßig versicherungsmathematische Bewertungen durchgeführt werden, um die Finanzlage der Programme der sozialen Sicherheit zu erfassen und zu überwachen. Die Institution der sozialen Sicherheit stellt sicher, dass bei Auflegung jedes neuen Programms eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird sowie immer dann, wenn ein bestehendes Programm finanziell verändert wird.
Versicherungsmathematische Bewertungen sind in erster Linie dazu da, um die Tragfähigkeit von Programmen der sozialen Sicherheit zu beurteilen, sie können aber auch der Erfassung der Angemessenheit, der Finanzierung und der Kapitaldeckung des Systems dienen. Die Ergebnisse versicherungsmathematischer Bewertungen haben auch Auswirkungen auf Anlage-Entscheidungen, die Berechnung von Versicherungleistungen und die Kommunikation oder Offenlegung von Information. Diese Leitlinie sollte zusammen mit den Leitlinien 27, 44, 46 und 49 sowie mit Leitlinie 41 der Leitlinien der IVSS über Good Governance gelesen werden.