Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien:
  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

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  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit -
Leitlinie 37. Einhaltung regulatorischer Bestimmungen

Der Aktuar und die Institution der sozialen Sicherheit halten die vom Staat und/oder von den Aufsichtsbehörden erlassenen nationalen regulatorischen Bestimmungen ein. Diese Bestimmungen haben eine Auswirkung auf verschiedene Bereiche der Institution der sozialen Sicherheit wie etwa auf die Verwaltung, Finanzierung und Erbringung der Leistungen. Die Institution der sozialen Sicherheit ermittelt mit der Unterstützung des Aktuars, ob die nationalen Gesetze und Verordnungen eines Landes den ratifizierten IAOÜbereinkommen genügen, und sie informiert die nationale Regierung über allfällige Abweichungen von den IAOÜbereinkommen.