Der Aktuar beobachtet die relevanten versicherungsmathematischen Standards, die im Land seines Arbeitsorts gelten oder die von den Aktuarvereinigungen verabschiedet wurden, bei denen er Mitglied ist. Ist der Aktuar Mitglied einer Aktuarvereinigung, die keine relevanten Standards herausgegeben hat, dann stellt die Institution der sozialen Sicherheit sicher, dass der Aktuar die Internationalen Standards Versicherungsmathematischer Praxis (ISAP) befolgt, die von der Internationalen Aktuarvereinigung (IAA) als Modellstandards empfohlen werden.
Zweck versicherungsmathematischer Standards ist es, dass die Nutzer versicherungsmathematischer Arbeit darauf vertrauen können, dass die versicherungsmathematischen Dienstleistungen professionell mit gebührender Sorgfalt erledigt werden und umfassende sowie verständliche Ergebnisse liefern, die für die Bedürfnisse der Nutzer relevant sind. Die IAA veröffentlicht die ISAP, um ihren Mitgliedsvereinigungen Modellstandards anzubieten, die sie übernehmen oder anpassen oder als Anleitung für die Erarbeitung eigener konsistenter Standards verwenden können. Die ISAP können von Aktuaren auch verwendet werden, wenn deren Aktuarvereinigungen keine eigenen Standards herausgegeben haben.
Die Aktuare sollten – wie in den Leitlinien 39 und 41 beschrieben – auch andere Standards und Anforderungen in Bereichen berücksichtigen, die mit der versicherungsmathematischen Arbeit in Verbindung stehen, wie etwa Standards für die finanzielle und statistische Berichterstattung, für die Buchhaltung und rechtliche Standards.