Die Institution der sozialen Sicherheit führt beim Start eines neuen oder bei der Änderung eines bestehenden Systems eine versicherungsmathematische Bewertung durch, um das Schutzniveau zu erfassen, das mit einem bestimmten Einsatz finanzieller Ressourcen angeboten werden kann, und um zu ermitteln, welche finanziellen Ressourcen nötig sind, damit ein bestimmtes Schutzniveau erreicht werden kann. Die Institution der sozialen Sicherheit berücksichtigt Faktoren, welche im Rahmen der versicherungsmathematischen Bewertung des Systems der sozialen Sicherheit ermittelt wurden und die Analyse beeinflussen können.
Zentrale Gestaltungsparameter des Systems – wie etwa das beitragspflichtige Mindest- und Höchsteinkommen, Art und Höhe der Leistungen einschließlich Leistungsformeln, Anspruchsbedingungen, Rentenalter, Leistungsindexierung und Leistungsplan – bestimmen, wie hoch der durchschnittliche Beitrag sowie die entsprechenden Beiträge der verschiedenen Einkommensgruppen und Generationen sind und wie hoch die Kosten für das System ausfallen.
Es kann Schwierigkeiten bei der Kostenbestimmung eines neuen Systems oder neuer Bestimmungen eines bestehenden Systems geben. Diese Schwierigkeiten sind auf die große Unsicherheit bezüglich der Entwicklung von Annahmen zurückzuführen, da man sich nicht auf spezifische Erfahrungen des Systems und auf verlässliche Daten stützen kann. Gleichzeitig beruhen Erfolg und Good Governance eines Systems der sozialen Sicherheit auf Entscheidungen, die eine solide Faktenbasis benötigen, und auf den Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus den versicherungsmathematischen Bewertungen.