Diese Leitlinien bestehen aus acht getrennten Teilen:
Teil A, Bewertung von Systemen der sozialen Sicherheit
Teil B, Operationelle Verwaltung von Sozialversicherungsystemen (inklusive Leistungs-berechnung und Bestimmung von Faktoren)
Teil C, Investitionsfragen
Teil D, Berichterstattung, Kommunikation und Veröffentlichung
Teil E, Risikomanagement und Risikoanalyse
Teil F, Regulatorische Fragen, Standards und fachliche Anleitungen
Teil G, Politische und strategische Fragen
Teil H, Versicherungsmathematische Expertise, Personalausstattung und Fortbildung innerhalb der Institution der sozialen Sicherheit
Innerhalb jedes Teils behandeln die einzelnen Leitlinien verschiedene Punkte des übergeordneten Bereichs. Jede einzelne Leitlinie ist wie folgt gegliedert:
Leitlinie. Die Leitlinie wird so klar wie möglich formuliert und enthält eine kurze Beschreibung der wichtigsten Punkte, die hervorgehoben werden.
Grundsätze. Hier werden die Grundsätze aufgeführt, die der Leitlinie zugrunde liegen, sowie geeignete Strukturen, die zur Lösung der Frage eingeführt werden können.
Mechanismus. Hier werden die Schritte und Verfahren aufgeführt, die umgesetzt werden können, damit die Grundsätze der Leitlinie befolgt werden. Die vorgeschlagenen Mechanismen sollen geeignete Kontrollen, Prozesse, Kommunikationsformen und Anreize gewährleisten, die gute Entscheidungsfindung, ordnungsgemäße und rechtzeitige Ausführung sowie regelmäßige Überprüfung und Beurteilung fördern.