Die Institution der sozialen Sicherheit und der Aktuar sollten möglichst Mikrosimulationsmodelle verwenden, um die Gestaltung und Bewertung von Systemen der sozialen Sicherheit zu unterstützen.
Die Mikrosimulationsmodelle unterscheiden sich vom Bewertungsmodell. Das System der sozialen Sicherheit wird mit einem Bewertungsmodell bewertet, während die Mikrosimulationsmodelle dazu dienen, besondere Elemente des Systems der sozialen Sicherheit zu unterstützen und zu analysieren. Sie können für eine rückblickende und für eine vorausschauende Analyse eingesetzt werden.
Mikrosimulationen werden allgemein verwendet, um die Auswirkungen von Änderungen in Programmen der sozialen Sicherheit auf verschiedene Untergruppen der Bevölkerung besser zu verstehen und um das Bewertungsmodell zu kalibrieren. Diese Leitlinie sollte zusammen mit Leitlinie 2 (Daten), Leitlinie 3 (Annahmen), Leitlinie 4 (Bewertungsmethode), Leitlinie 5 (Bewertungsmodell) und Leitlinie 49 (Auswirkungen von Änderungen und Reformen auf Leistungen und Finanzierung) dieser Leitliniensammlung gelesen werden.