Die Institution der sozialen Sicherheit zieht Aktuare für verschiedene Bereiche des Anlage-prozesses bei. Diese Leitlinie bezieht sich auf die Situation, wenn Aktuare direkt an der Gestaltung und Durchführung einer Anlagestrategie für den Reservefonds der Institution der sozialen Sicherheit beteiligt sind.
Diese Leitlinie berücksichtigt verschiedene Elemente des Prozesses der Anlagenverwaltung, für den oft versicherungsmathematische Unterstützung beigezogen wird. Zum Prozess der Anlage gehören meist verschiedene Schritte, deren Planung, Verwaltung und Ausführung relativ komplex sein können. Für jedes dieser Elemente, für welche versicherungsmathematische Inputs angefordert oder benötigt werden können, sollten die Aufgaben genau beschrieben und so ausgeführt werden, dass die geltenden versicherungsmathematischen Methoden und Ansätze berücksichtigt werden. Für einige der nachfolgend aufgeführten Prozesse sind eine Koordination und Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten und Akteuren innerhalb und außerhalb der Institution nötig. Diese Koordination sollte effektiv verwaltet werden, und geeignete Prozesse der gegenseitigen Begutachtungen sollten eingeführt und durchgeführt werden.
Diese Leitlinie sollte zusammen mit den Leitlinien der IVSS über die Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit (die einzelnen Leitlinien sind nachstehend genannt) sowie mit den Leitlinien 2, 3 und 4 über Daten, Annahmen und Methoden gelesen werden.