Die Bewertungsmethode sollte dem Finanzierungsansatz des Systems der sozialen Sicherheit entsprechen und ermöglicht die versicherungsmathematische Bestimmung der Tragfähigkeitsmaße und -indikatoren. Der Aktuar liefert eine Einschätzung zur Eignung der Methode.
Die Wahl der Methode zur Bewertung der Lage eines Systems der sozialen Sicherheit liegt oft im Verantwortungsbereich der Institution der sozialen Sicherheit. Die Gesetzgebung kann zumindest einige Elemente der zu verwendenden Methode vorgeben. Die Aktuare sollten die Institution der sozialen Sicherheit und letztlich auch die politischen Entscheidungsträger über die Wahl der Bewertungsmethode und geeignete Maßnahmen zum Erreichen finanzieller Solidität unterrichten (letztere werden genauer in Leitlinien 45 und 46 diskutiert). Spezielle Überlegungen bei der Erfassung der Finanzlage neuer Systeme und reformierter Systeme werden in Leitlinien 43, 44, 46 und 49 behandelt.