Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit - Leitlinie 17. Bestimmung der den fiktiven Konten gutzuschreibenden Rendite und der sich ergebenden finanziellen Auswirkungen
Die den fiktiven Konten gutzuschreibende Rendite wird gemäß den geltenden Gesetzen und den Systemvorschriften bestimmt. Der Aktuar gewährleistet die korrekte Anwendung der Raten und führt entsprechende Berechnungen durch, um die Angemessenheit und die finanziellen Auswirkungen der gutzuschreibenden Renditen zu ermitteln.
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