Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien:
  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

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Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit -
Leitlinie 49. Auswirkungen von Änderungen und Reformen auf Leistungen und Finanzierung

Für die Prüfung parametrischer oder struktureller Änderungen eines Systems der sozialen Sicherheit muss ein Aktuar beigezogen werden.

Änderungen bei Systemen der sozialen Sicherheit werden oft durch Sorgen ausgelöst, welche die zukünftige finanzielle Tragfähigkeit oder die gegenwärtige und zukünftige Leistungsangemessenheit betreffen. Reformen von Programmen oder Gesamtsystemen können parametrisch sein, das heißt, sie können vor allem die Anspruchskriterien, Leistungshöhen oder Finanzierungselemente des Systems betreffen. Strukturelle Reformen umfassen hingegen größere Änderungen der Leistungsarten wie etwa durch die Einführung neuer Systeme der sozialen Sicherheit, die Einführung neuer Leistungsbestimmungen (beispielsweise zur Deckung neuer Risiken) oder andere Änderungen von Leistungsarten (beispielsweise beim Wechsel von einem Angebot mit garantierten Leistungen zu einem mit festgelegten Beiträgen).