Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien:
  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

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Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit -
Leitlinie 46. Tragfähigkeitsüberlegungen

Die Institution der sozialen Sicherheit überwacht im Rahmen einer soliden Governance laufend die Tragfähigkeit des Systems.

Der Begriff der Tragfähigkeit kann nicht nur finanzielle Tragfähigkeit, sondern auch soziale und politische Tragfähigkeit bedeuten. Das öffentliche Vertrauen in die Gestaltung, Umsetzung und Operation eines Systems der sozialen Sicherheit ist ein wesentlicher Faktor, der zur Tragfähigkeit des Systems beiträgt.

Diese Leitlinie bietet eine Anleitung für Tragfähigkeitsüberlegungen, die zur Sicherung der Good Governance des Systems der sozialen Sicherheit angestellt werden sollten. Diese Leitlinie sollte zusammen mit Leitlinie 1 und mit Abschnitt B.4 der Leitlinien der IVSS über Good Governance gelesen werden.