Bei der Bestimmung der Renditen, die den Vorsorgefondskonten von Leistungsempfängern gutgeschrieben werden, berücksichtigt der Aktuar die relevanten Faktoren, die Auswirkungen von Entscheidungen auf die Tragfähigkeit des Systems und die Leistungsangemessenheit. Der Aktuar kann bei der Entwicklung angemessener Annahmen und Methoden und bei der Ausgabe von Empfehlungen auf sein Ermessen vertrauen.
Das Grundprinzip beim Betrieb von Vorsorgefonds lautet zwar, dass die Summe der Vorsorgefondskontenstände ungefähr gleich der Summe der Vermögenswerte des Fonds sein sollte, aufgrund einiger Faktoren und der Auswirkungen sich verändernder strategischer Ziele kann die gutgeschriebene Rendite aber von den tatsächlich aus den Anlagewerten erwirtschafteten Erträgen abweichen. Die den Vorsorgekonten der Leistungsempfänger gutzuschreibende Rendite hängt von Faktoren ab wie etwa den gesetzlichen Anforderungen, der Systemgestaltung, den tatsächlich aus den Anlagewerten erwirtschafteten Erträgen, der Glättungsstrategie und gegebenenfalls auch der Höhe der Anlagereserven ab. Diese Leitlinie sollte zusammen mit den Leitlinien 7, 22 und 24 gelesen werden.