Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit - D.1 Interne Anlageverwaltung
Die Leitlinien in diesem Abschnitt beziehen sich auf den Fall, in dem die Anlageverwaltung teilweise oder ganz von einer internen Anlageabteilung wahrgenommen wird. Dabei sind Beschäftigte der anlegenden Institution des Trägers der sozialen Sicherheit für den Anlageprozess zuständig, und wenngleich externe Beratung und Unterstützung geleistet werden können, liegt die letztendliche Verantwortung bei den unmittelbar bei der anlegenden Institution Beschäftigten.
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