Die Anlagestruktur und die Organisation der anlegenden Institution entsprechen dem Gesetz, dem Dekret oder der Amtshandlung der Regierung, auf dem der Träger der sozialen Sicherheit gründet, den Leitlinien der IVSS über Good Governance, den Leitlinien der IVSS über die Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit und bewährter guter Anlagepraxis der Branche.
Die anlegende Institution kann entweder diejenige Instanz sein, die den Träger der sozialen Sicherheit verwaltet, oder eine Instanz, die explizit für den Zweck der Anlage der Vermögenswerte des Systems geschaffen wurde.
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