Die Leitlinien in diesem Abschnitt beziehen sich auf die Governance-Aspekte im Zusammenhang mit der Auswahl, der Ernennung und der Überwachung externer Anlageverwalter. Die Entscheidung darüber, ob ein externer Anlageverwalter beauftragt werden soll, hängt von den beim Träger der sozialen Sicherheit verfügbaren Ressourcen und den Einschätzungen des Mehrwerts durch einen externen Anlageverwalter ab. Abhängig von den innerhalb der Organisation verfügbaren Ressourcen und Fachkompetenzen kann es erforderlich sein, externe Beratung und professionelle Berater in Anspruch zu nehmen, um den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung bei der Durchführung dieser Governance-Aufgaben zu unterstützen.
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