Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit - Leitlinie 22. Überwachung und Berichterstattung von Ergebnis- und Risikoanalysen
Die Durchführung und Berichterstattung von Ergebnis- und Risikoanalysen erfolgen als Teil des Überwachungsprozesses. Ergebnis- und Risikoanalysen sowie die Berichterstattung werden sowohl für das Portfolio als Ganzes als auch für Anlagekategorien, Direktanlagen und externe Anlageverwalter durchgeführt. Die Berichterstattung über Anlageergebnisse und Risiken sowie ihre Zusammenstellung erfolgen durch unabhängige Dritte (so genannte Performance Measurer).
Dieser Inhalt ist IVSS-Mitgliedern vorbehalten.
Bitte loggen Sie sich ein, um darauf zugreifen zu können.
Anmeldung