Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit -
Leitlinie 22. Überwachung und Berichterstattung von Ergebnis- und Risikoanalysen

Die Durchführung und Berichterstattung von Ergebnis- und Risikoanalysen erfolgen als Teil des Überwachungsprozesses. Ergebnis- und Risikoanalysen sowie die Berichterstattung werden sowohl für das Portfolio als Ganzes als auch für Anlagekategorien, Direktanlagen und externe Anlageverwalter durchgeführt. Die Berichterstattung über Anlageergebnisse und Risiken sowie ihre Zusammenstellung erfolgen durch unabhängige Dritte (so genannte Performance Measurer).