Bei Anlageentscheidungen wird die Art der Verbindlichkeiten des Trägers der sozialen Sicherheit berücksichtigt. Im Einzelnen spiegeln sich in der Anlagestrategie der Umfang, der zeitliche Verlauf, die Art der Cashflows aufgrund von Verbindlichkeiten und die Vorhersehbarkeit zukünftiger Zahlungsverpflichtungen wider.
Als Teil dieser Analyse kann eine geeignete Modellierung durchgeführt werden, um eine Anlagestrategie zu bestimmen, die sich mit dem Auftrag und den Zielen des Trägers der sozialen Sicherheit decken sollte. Die Vermögenswerte des Trägers der sozialen Sicherheit sollten in Verbindung mit seinen Verbindlichkeiten oder einem geeigneten indirekten Maß für seine Verbindlichkeiten modelliert werden. Solch eine Asset-Liability-Modellierung kann deshalb einen wichtigen Teil des Anlage- und Governance-Prozesses des Trägers ausmachen.
Bei jeder Modellierung sollte sichergestellt werden, dass beispielsweise jede Verknüpfung mit der Inflation im Cashflow-Profil angemessen berücksichtigt wird, das heißt, dass eine höhere Inflation in einem Szenario sowohl auf die realen Vermögenswerte als auch auf die realen Cashflows angewendet wird, damit das erwartete Risiko und die erwartete Rendite aus nominalen Vermögenswerten korrekt berechnet werden können. In ähnlicher Weise wird der zeitliche Verlauf von Cashflows das Risikoprofil des Systems und die betreffenden Vermögenswerte verändern, die sich dann als Anlage eignen.
Diese Leitlinie sollte zusammen mit den IVSS-IAO Leitlinien über versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit, insbesondere mit Teilen A und C, gelesen werden.