Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit -
Leitlinie 8. Anlagebeschränkungen

Für Träger der sozialen Sicherheit mit einem Anlageauftrag können durch Rechtsvorschriften, Richtlinien oder eine Verordnung die allgemeine Ausrichtung der Anlagepolitik vorgegeben und die Arten zulässiger Anlageinstrumente vorgeschrieben werden. Alle rechtlichen oder regulatorischen Beschränkungen werden dokumentiert und in den Anlageauftrag und die Anlagestrategie des Trägers der sozialen Sicherheit aufgenommen, beziehungsweise externen Anlageverwaltern in angemessener Form mitgeteilt.