Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit -
Leitlinie 20. Externe Verwahrungsmaßnahmen und Schutz des Anlagevermögens

Der Verwaltungsrat und/oder die Geschäftsführung bemühen sich um eine professionelle Verwahrung des Anlagevermögens des Trägers der sozialen Sicherheit, unabhängig davon, ob es intern oder extern verwaltet wird.