Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit -
Leitlinie 23. Überwachung und Beurteilung der Anlageverwalter

Alle internen und externen Anlageverwalter der anlegenden Institution werden mit einer zukunftsorientierten Sichtweise überwacht. Das zentrale Ziel dabei ist, festzustellen, ob sie zukünftig wahrscheinlich eine überdurchschnittliche Rendite erzielen werden (nach Abzug der Gebühren).

Der Prozess der Überwachung von Anlageverwaltern ähnelt demjenigen der Auswahl von Anlageverwaltern. Faktoren, die bei der Auswahl von Anlageverwaltern berücksichtigt werden, sollten deshalb in den Überwachungsprozess integriert werden, das heißt Portfolios des Anlageverwalters, Strategie und Risiken, qualitative Faktoren wie geschäftliche Faktoren, Personen und der gewählte Anlageprozess.

Die Einhaltung geltender Vorschriften durch die Anlageverwalter und die Überwachung des Stils ergänzen die Überwachung von Ergebnis- und Risikoanalysen und sollten ein integraler Bestandteil des Prozesses der Überwachung interner und externer Anlageverwalter sein.