Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit -
Leitlinie 31. Sorgfaltspflicht bei der Auswahl externer Fondsmanager

Bei der Auswahl externer Fondsmanager wird die Sorgfaltspflicht ausreichend beachtet.